Fischer & Fischer Partner­schafts­gesell­schaft 
 

Warum Mandant werden?

Warum sollten Sie einen STEUER­BERATER oder RECHTS­ANWALT aufsuchen?

Steuer­berater und Rechtsanwälte unterliegen der Verschwie­­genheit und haben ein Aussage­­­verwei­­­gerung­s­recht ähnlich eines Ehepartners. Durch den Abschluss einer Haft­pflicht­versi­cherung sind Ihre Interessen auf jeden Fall, auch bei einem Fehler, gewahrt.

Wir beraten Sie unabhängig und eigenverantwortlich, dass heißt, wir unterliegen nur unserem Gewissen und dem Gesetz.

Durch eine qualitativ gute Ausbildung und ständige Weiter­bildung befindet sich unser Fachwissen auf der Höhe der Zeit.







Wann sollte der Steuer­berater oder Rechts­anwalt aufgesucht werden?

Es hat sich schon oft gezeigt, dass Sie viel Ärger und Geld sparen können, wenn Sie vor einem Vertrags­abschluss, vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, vor einem Einspruch oder vor einer Einspruchs­rücknahme oder vor einer wichtigen Entscheidung sich fachgerecht beraten lassen.

Auch wissen wir aus eigener Erfahrung, dass ein Rat von Außen, einer der Ihre Last mitträgt den vorher so hohen und unbezwingbar erscheinenden Berg auf einmal begehbar macht.







Was kostet und wer bezahlt den Rechtsanwalt oder den Steuer­berater?

Die Höhe der Rechtsanwalts- und Steuer­­berater­­rechnung ist in der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Rechtsanwälte und im Steuer­berater­ver­gütungs­­ver­ordung für den Steuer­berater gesetzlich geregelt. Dabei wird vom Geschäfts­wert, Schwie­rigkeit sowie Art der Ange­legenheit die Höhe der Rechnung bestimmt.

Eine pauschale Kostenangabe ist hier nicht möglich. Es ist uns eine Selbst­verständ­lichkeit, Ihnen vorher zu erläutern, welche Kosten auf Sie zukommen. Prinzipiell wird der Steuerberater und Rechtsanwalt vom Auftrag­geber bezahlt. Bei der Rechts­beratung kann eine Rechts­schutz­versi­cherung eintreten.

Wenn Sie unverschuldet gezwungen sind, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, kann die Haft­pflicht­versi­cherung der Gegen­seite zur Zahlung der Kosten verpflichtet werden. Können Sie sich keinen Anwalt leisten, besteht auch die Möglichkeit der Beratungs- und Prozeßkostenhilfe.