Warum Mandant werden?
Warum sollten Sie einen STEUERBERATER oder RECHTSANWALT aufsuchen?
Steuerberater und Rechtsanwälte unterliegen der Verschwiegenheit und haben ein Aussageverweigerungsrecht ähnlich eines Ehepartners. Durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind Ihre Interessen auf jeden Fall, auch bei einem Fehler, gewahrt.
Wir beraten Sie unabhängig und eigenverantwortlich, dass heißt, wir unterliegen nur unserem Gewissen und dem Gesetz.
Durch eine qualitativ gute Ausbildung und ständige Weiterbildung befindet sich unser Fachwissen auf der Höhe der Zeit.
Wann sollte der Steuerberater oder Rechtsanwalt aufgesucht werden?
Es hat sich schon oft gezeigt, dass Sie viel Ärger und Geld sparen können, wenn Sie vor einem Vertragsabschluss, vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, vor einem Einspruch oder vor einer Einspruchsrücknahme oder vor einer wichtigen Entscheidung sich fachgerecht beraten lassen.
Auch wissen wir aus eigener Erfahrung, dass ein Rat von Außen, einer der Ihre Last mitträgt den vorher so hohen und unbezwingbar erscheinenden Berg auf einmal begehbar macht.
Was kostet und wer bezahlt den Rechtsanwalt oder den Steuerberater?
Die Höhe der Rechtsanwalts- und Steuerberaterrechnung ist in der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Rechtsanwälte und im Steuerberatervergütungsverordung für den Steuerberater gesetzlich geregelt. Dabei wird vom Geschäftswert, Schwierigkeit sowie Art der Angelegenheit die Höhe der Rechnung bestimmt.
Eine pauschale Kostenangabe ist hier nicht möglich. Es ist uns eine Selbstverständlichkeit, Ihnen vorher zu erläutern, welche Kosten auf Sie zukommen. Prinzipiell wird der Steuerberater und Rechtsanwalt vom Auftraggeber bezahlt. Bei der Rechtsberatung kann eine Rechtsschutzversicherung eintreten.
Wenn Sie unverschuldet gezwungen sind, sich einen Rechtsanwalt zu suchen, kann die Haftpflichtversicherung der Gegenseite zur Zahlung der Kosten verpflichtet werden. Können Sie sich keinen Anwalt leisten, besteht auch die Möglichkeit der Beratungs- und Prozeßkostenhilfe.